Sex-Aufnahmen müssen nach dem Liebes-Aus gelöscht werden

Die Liebste dabei knipsen, wie sie genüsslich deinen Kolben lutscht? Mit der Smartphone-Cam alle Sauereien des ehelichen Liebesspiels festhalten? Bilder von ihrer süßen Pussy oder seinem geilen Fickrohr machen und sich anschließend einen darauf wichsen?

Intime Fotos vom Partner gehören zum modernen Sexleben fast schon dazu, dem Smartphone sei Dank! Was aber, wenn die Liebe endet? Darf ich die Bilder behalten? Immerhin sind sie während der Beziehung in beiderseitigem Einverständnis entstanden. Nichts da! Landet die Liebe auf dem Abstellgleis, müssen die pikanten Bilder an den oder die Ex zurückgegeben oder gelöscht werde, ohne Wenn und Aber!

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Den geilen Dreier mit der Gattin und bestem Kumpel auf Kamera aufgenommen? Super – solange die Liebe hält!

Dies befand nun der deutsche Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil. Streitpunkt waren die geilen Bilder, die ein Fotograf von seiner verheirateten Geliebten schoss, vor, während und nach dem Akt. Und auch ihre Muschi hatte der ambitionierte Bilderkünstler fotografiert. Das alles zwar mit Einverständnis der Dame, doch nachdem die Liaison scheiterte, müssen die Aufnahmen gelöscht werden.

Die Bilder, auf denen die Dame bekleidet war, durfte der Fotograf allerdings behalten. Na immerhin!